Do.. Okt. 29th, 2026

In vielen Produktions- und Lagerhallen hängen noch Leuchtstoffröhren oder Hochdruck-Entladungslampen, die seit der Jahrtausendwende dort oben sitzen. Sie funktionieren, mehr oder weniger. Einige flackern, einige sind dunkel, der Rest brennt zwölf Stunden am Tag mit dem Wirkungsgrad von damals. Dass LED weniger Strom braucht, weiß inzwischen jeder Betriebsleiter. Trotzdem schieben viele Betriebe die Umrüstung seit Jahren vor sich her. Die Gründe dafür sind selten technisch. Es ist das Tagesgeschäft, die Unsicherheit über Förderung und die Sorge, dass die Umrüstung die Produktion stört.

Dabei hat sich die Ausgangslage verschoben. Seit dem Ausstieg aus den Leuchtstofflampen, der in der EU 2023 abgeschlossen wurde, gibt es für viele alte Röhren keine Neuware mehr. Wer eine defekte Leuchte ersetzt, muss ohnehin auf LED wechseln. Das führt in vielen Hallen zu einem Flickenteppich: neue und alte Leuchten nebeneinander, unterschiedliche Lichtfarben, Helligkeitsunterschiede zwischen zwei Regalgassen. Ein geplanter Austausch ist dann am Ende günstiger als das schrittweise Nachbessern.

Elektrofachbetriebe mit Industriekunden übernehmen solche Projekte inzwischen als Paket aus Lichtplanung, Montage und Steuerung. Die A&A Hermann GmbH aus Lage in Ostwestfalen etwa plant und installiert LED-Beleuchtung für Produktionshallen, Lagerbereiche und Außenanlagen und liefert dazu die Lichtplanung mit Nachweis nach den Arbeitsstättenregeln. Aus dieser Praxis lässt sich recht gut beschreiben, woran es hängt und wie ein Projekt ohne Produktionsstillstand abläuft.

Die Rechnung, die den Ausschlag gibt

Eine Halle mit 2.000 Quadratmetern, beleuchtet mit 80 Hallenstrahlern zu je 400 Watt Hochdruckentladung, zieht mit Vorschaltgeräten rund 36 Kilowatt. Bei 3.000 Betriebsstunden im Jahr sind das etwa 108.000 Kilowattstunden. LED-Hallenleuchten mit gleicher Lichtleistung kommen mit rund 150 Watt aus, also 12 Kilowatt für die ganze Halle, 36.000 Kilowattstunden im Jahr. Die Differenz von gut 70.000 Kilowattstunden kostet bei einem Gewerbestrompreis um 25 Cent rund 18.000 Euro jährlich. Die Umrüstung einer solchen Halle liegt inklusive Montage meist zwischen 40.000 und 60.000 Euro. Die Amortisation liegt damit bei drei Jahren, ohne Förderung und ohne die eingesparten Wartungskosten.

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Dazu kommt, was in der Rechnung selten auftaucht: Die alten Entladungslampen brauchen nach dem Einschalten mehrere Minuten, bis sie volle Helligkeit haben, und lassen sich nach dem Ausschalten nicht sofort wieder zünden. Deshalb bleiben sie den ganzen Tag an, auch in der Pause, auch in Hallenbereichen, in denen gerade niemand arbeitet. LED ist sofort hell und lässt sich beliebig oft schalten und dimmen. Erst damit lohnt sich eine Steuerung über Präsenzmelder und Tageslichtsensoren, die in Hallen mit Oberlichtern weitere 20 bis 40 Prozent spart.

Lichtplanung ist Arbeitsschutz

Die Umrüstung ist der Moment, in dem die Beleuchtung einer Halle zum ersten Mal seit Jahrzehnten geplant wird. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten geben für Lagerflächen mindestens 100 bis 200 Lux vor, für Montagearbeitsplätze 300 bis 500, für Feinmontage und Prüfplätze 750 und mehr. Viele Bestandshallen erreichen diese Werte nicht, weil die Lampen gealtert sind und die Reflektoren verstaubt. Niemand hat es gemessen, also fällt es nicht auf, bis die Berufsgenossenschaft kommt oder ein Unfall passiert.

Eine Lichtberechnung legt vor dem Kauf fest, welche Leuchte in welcher Höhe mit welcher Abstrahlung an welcher Stelle hängt. Sie berücksichtigt Regale, Kranbahnen und Maschinen, die Schatten werfen, und sie weist die Gleichmäßigkeit nach. Das Ergebnis ist meist nicht einfach eine LED-Leuchte anstelle jeder alten Leuchte. In Hochregallagern sind schmal strahlende Leuchten über den Gassen die richtige Wahl, in offenen Montagehallen breit strahlende Flächenleuchten. Bei Arbeitsplätzen mit rotierenden Maschinen kommt die Flimmerfreiheit dazu, die billige LED-Treiber nicht leisten. Das sind Punkte, die der Elektrofachbetrieb im Datenblatt prüft, bevor er bestellt.

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Förderung: das Fenster ist offen, aber nicht ewig

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft fördert den Austausch von Beleuchtung in Unternehmen als Einzelmaßnahme oder als Teil eines Sanierungskonzepts. Die Zuschusshöhe hängt von Unternehmensgröße und Einsparung ab und lag zuletzt für kleine und mittlere Betriebe bei einem spürbaren Anteil der Investition. Die Bedingungen ändern sich allerdings regelmäßig, und der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein. Wer erst die Leuchten bestellt und dann den Antrag ausfüllt, geht leer aus. Ein Fachbetrieb, der solche Projekte regelmäßig abwickelt, liefert die technischen Unterlagen für den Antrag mit, etwa die Einsparberechnung und den Nachweis der Leuchtenqualität.

Umrüsten ohne Stillstand

Die häufigste Sorge im Mittelstand betrifft den Betrieb während der Arbeiten. Eine Halle, in der produziert wird, kann nicht für zwei Wochen dunkel sein. In der Praxis wird deshalb abschnittsweise gearbeitet, oft in Randzeiten oder am Wochenende. Der Fachbetrieb montiert mit Hubarbeitsbühne gassenweise, nimmt die alten Leuchten ab, setzt die neuen an die vorhandenen Abhängungen oder Tragschienen und schließt sie an die bestehende Verkabelung an. Wo die alte Anlage über Lichtbänder mit Stromschienen verfügt, geht es besonders schnell, weil die LED-Leuchten eingehängt und eingerastet werden.

Zwei Dinge gehören trotzdem geprüft, bevor die erste Leuchte hängt. Die Verteilung und die Absicherung der Lichtstromkreise stammen oft aus der Bauzeit der Halle und passen mit LED nicht mehr zusammen: LED-Treiber haben hohe Einschaltströme, die beim gleichzeitigen Einschalten vieler Leuchten einen alten Leitungsschutzschalter auslösen können. Und die Leuchtengruppen müssen zur geplanten Steuerung passen, also zu Präsenzmeldern und Tageslichtsensoren, was gegebenenfalls eine Umverdrahtung in der Unterverteilung bedeutet. Beides sind Arbeiten von Stunden, nicht Tagen, aber sie müssen im Angebot stehen.

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Entsorgung und Dokumentation

Die alten Leuchtmittel sind Sondermüll. Leuchtstoffröhren und Entladungslampen enthalten Quecksilber und gehören in die zertifizierte Entsorgung, die Leuchtengehäuse in den Elektroschrott. Ein Fachbetrieb nimmt das mit und liefert die Entsorgungsnachweise, die ein Betrieb für seine Umweltdokumentation braucht.

Am Ende steht die Abnahme mit Messung der tatsächlichen Beleuchtungsstärken an den Arbeitsplätzen und ein Protokoll, das bei der nächsten Begehung durch Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht vorgelegt werden kann. Es ist das erste Dokument dieser Art, das viele Hallen je hatten.

Wann der richtige Zeitpunkt ist

Es gibt drei Anlässe, bei denen die Umrüstung ohnehin ansteht: wenn in einer Halle mehr als ein Viertel der Leuchten ausgefallen oder ersetzt ist, wenn ein Umbau der Produktion Arbeitsplätze verschiebt, und wenn ein Energieaudit die Beleuchtung als Einsparpotenzial ausweist. Wer einen dieser Punkte erreicht hat, sollte nicht mehr einzelne Leuchten tauschen, sondern die Halle einmal messen und rechnen lassen. Bei drei Jahren Amortisation ist jedes Jahr Aufschub ein fünfstelliger Betrag, der durch die Decke verschwindet.

Von nesus