Di.. Feb. 18th, 2025
tarifvertrag der wohnungs und immobilienwirtschaft

Wie gut kennen Sie die Arbeitsbedingungen im Immobiliensektor und die Entgelte in der Wohnungswirtschaft? Während viele über die Herausforderungen und Chancen in der Branche sprechen, bleibt der Tarifvertrag oft im Schatten. Ab dem 1. Januar 2025 tritt ein neuer Manteltarifvertrag in Kraft, der nicht nur die Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche regelt, sondern auch die Gehälter maßgeblich anpassen wird. In diesem Artikel erhalten Sie umfassende Informationen über den Tarifvertrag der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, einschließlich der Geltungsbereiche, Entgeltmodalitäten und künftigen Entwicklungen.

Was ist der Tarifvertrag der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft?

Der Tarifvertrag der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ist eine essenzielle Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Diese Regelung hat eine maßgebliche Bedeutung für die Festlegung von Arbeitsbedingungen und Vergütungen in dieser Branche. Die Definition Tarifvertrag bezieht sich auf die vertraglichen Vereinbarungen, die die Rechte und Pflichten beider Parteien festlegen. Die Zielsetzung Tarifvertrag liegt darin, eine faire Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu garantieren.

Definition und Zielsetzung

Im Kontext der
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft umfasst der Tarifvertrag Regelungen, die sich auf alle Beschäftigten beziehen, die in diesem Bereich tätig sind. Die zentralen Punkte sind:

  • Festlegung von Entgeltgruppen und Gehältern
  • Regelungen zu Überstundenvergütung
  • Urlaubsansprüche und Sonderzahlungen

Die Zielsetzung Tarifvertrag zielt darauf ab, eine einheitliche Basis für alle Arbeitnehmer zu schaffen, um die Benachteiligung zu verhindern und die Attraktivität des Sektors zu erhöhen.

Wichtige Elemente des Tarifvertrags

Die Elemente Tarifvertrag beinhalten eine Vielzahl von Aspekten. Wesentliche Punkte sind die monatlichen Entgelte, die nach unterschiedlichen Lohngruppen gestaffelt sind, sowie die Regelungen zur Arbeitszeit und zu den Zuschlägen für Überstunden. Diese Bestimmungen helfen, die Arbeitsbelastung zu steuern und die Zufriedenheit der Arbeitnehmer zu erhöhen.

Geltungsbereich des Tarifvertrags

Der Geltungsbereich des Tarifvertrags sorgt für klare Rahmenbedingungen und Regelungen, die für alle relevanten Akteure in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft von Bedeutung sind. Dies umfasst verschiedene Aspekte, wie den räumlichen, persönlichen und fachlichen Geltungsbereich.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die gesamte Bundesrepublik Deutschland, wobei Ausnahmen für bestimmte Gebiete, wie den Freistaat Bayern, bestehen. Somit ist sichergestellt, dass die tariflichen Regelungen überall dort gelten, wo die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft aktiv ist.

Auch interessant  Teilzeit abgelehnt: Was nun bei Personalmangel?

Persönlicher Geltungsbereich

Im persönlichen Geltungsbereich sind alle Beschäftigten berücksichtigt, die eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Dazu zählen neben gewerblichen Arbeitnehmern auch kaufmännische und technische Angestellte. Einzelne Gruppen wie geringfügig Beschäftigte und Auszubildende sind von diesen Regelungen ausgeschlossen, um die spezifischen Bedürfnisse aller Angestellten zu berücksichtigen.

Fachlicher Geltungsbereich

Der fachliche Geltungsbereich des Tarifvertrags erstreckt sich auf Unternehmen aller Rechtsformen, die wohnungswirtschaftliche Leistungen erbringen. Dies umfasst sowohl große Wohnungsbaugesellschaften als auch kleinere, selbstständige Betriebsabteilungen, die sich mit der Verwaltung und dem Bau von Immobilien beschäftigen.

Entgeltmodalitäten im Überblick

Die Entgeltmodalitäten im Bereich Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sind klar und transparent strukturiert. Sie beinhalten verschiedene Entgelte für unterschiedliche Beschäftigtengruppen sowie spezifische Zuschläge für besondere Arbeitsleistungen. Diese Regelungen spielen eine entscheidende Rolle für die Mitarbeiter, um ihre Ansprüche gut zu verstehen und ihre finanzielle Planung zu optimieren.

Monatliches Entgelt für Angestellte

Das monatliche Entgelt für Angestellte variiert je nach Entgeltgruppe und Berufsjahren. Die Beträge liegen zwischen 2.540,00 € und 5.985,00 € und werden ab dem 1. Februar 2025 gültig sein. Diese Staffelung ermöglicht es, die Vergütung an die jeweilige Qualifikation sowie die Dauer der Betriebszugehörigkeit anzupassen.

Monatliches Entgelt für gewerbliche Arbeitnehmer

Für gewerbliche Arbeitnehmer reicht das monatliche Entgelt von 2.445,00 € bis 4.245,00 €. Diese Vielfalt an Entgeltstufen stellt sicher, dass auch in dieser Gruppe die Leistung entsprechend honoriert wird, wobei der Fokus auf den verschiedenen beruflichen Qualifikationen liegt.

Zuschläge für Mehrarbeit und Nachtarbeit

Zuschläge spielen eine wesentliche Rolle in den Entgeltmodalitäten. Für Mehrarbeit, also Überstunden, werden Zuschläge von 25 % des Stundenentgelts gewährt. Nachtarbeit wird sogar mit 100 % des Stundenentgelts entschädigt, was den besonderen Anforderungen dieser Tätigkeiten Rechnung trägt. Zusätzliche Zuschläge gelten ebenfalls für Sonntags- und Feiertagsarbeit, um die außergewöhnlichen Belastungen für die Arbeitnehmer auszugleichen.

Auch interessant  Arbeitsvertrag beginnt nicht am 1. - Was nun?

Tarifvertrag der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

Der Tarifvertrag der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft umfasst relevante Aspekte bezüglich der aktuellen Entgelte und zukünftigen Entgelte, die maßgeblich für die Angestellten der Branche sind. Eine Anpassung der Löhne sowie neue Regelungen treten im Zuge des neuen Manteltarifvertrags in Kraft.

Aktuelle und zukünftige Entgelte

Die aktuellen Entgelte für Angestellte sind ab dem 1. Januar 2023 gestaffelt. Die Beträge liegen zwischen 2.305,00 € und 5.435,00 €. Bei gewerblichen Beschäftigten bewegen sich die Entgelte von 2.215,00 € bis 3.850,00 €. Die anstehenden Änderungen Tarifvertrag 2025 beinhalten eine Erhöhung der aktuellen Entgelte um 5 % zum 1. Juli 2024. Ein weiterer Anstieg um 2,6 % erfolgt ab dem 1. Februar 2025.

Entgeltgruppe Monatsentgelt ab 01.01.2023 Monatsentgelt ab 01.07.2024 Monatsentgelt ab 01.02.2025
Lohngruppe I 2.265,00 € 2.380,00 € 2.445,00 €
Lohngruppe III 2.990,00 € 3.140,00 € 3.225,00 €
Lohngruppe V 3.935,00 € 4.135,00 € 4.245,00 €

Änderungen seit Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 treten bedeutende Änderungen Tarifvertrag 2025 in Kraft. Der neue Manteltarifvertrag bringt eine Reihe von Verbesserungen mit sich. Unter anderem wird das Urlaubsgeld auf 60 % einer Monatsvergütung erhöht. Dies führt zu einer merklichen Verbesserung der finanziellen Bedingungen für die Beschäftigten in der Branche.

aktuelle Entgelte und zukünftige Entgelte Tarifvertrag 2025

Zusätzliche Leistungen und Sonderzahlungen

Im Tarifvertrag der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sind verschiedene zusätzliche Leistungen und Sonderzahlungen verankert, welche die finanzielle Situation der Beschäftigten erheblich verbessern. Diese Leistungen tragen dazu bei, die Motivation der Mitarbeiter zu steigern und die Attraktivität des Arbeitsplatzes zu erhöhen.

Urlaubsgeld und Jahressonderzahlungen

Das Urlaubsgeld stellt eine wichtige finanzielle Unterstützung für die Angestellten dar. Ab dem 1. Juli 2024 wird dieses erhöht, was den Beschäftigten eine willkommene Entlastung ermöglicht. Die Jahressonderzahlungen sind abhängig von der Betriebszugehörigkeit und liegen zwischen 50 % und 100 % der monatlichen Vergütung. Solche Sonderzahlungen bieten eine wertvolle zusätzliche finanzielle Sicherheit.

Zulagen für Überstunden und Erschwernisse

Für Überstunden sowie spezifische Erschwernisse sind Zulagen vorgesehen. Überstunden werden mit einem Zuschlag von 25 % des Stundenentgelts vergütet. Bei Nacht- und Feiertagsarbeit erhalten die Beschäftigten sogar einen Zuschlag von 100 %, während Sonntagsarbeit mit einem Zuschlag von 75 % honoriert wird. Die Erschwerniszuschläge variieren je nach Regelung zwischen 10 %, 15 % oder 100 % des Stundenlohns und spiegeln die besonderen Herausforderungen wider, die mit bestimmten Arbeitsbedingungen verbunden sind.

Auch interessant  Umgang mit Hass auf Kollegen – Tipps & Rat
Leistung Zuschlag
Überstunden 25 % des Stundenentgelts
Nachtarbeit 100 % des Stundenentgelts
Sonntagsarbeit 75 % des Stundenentgelts
Feiertagsarbeit 100 % des Stundenentgelts
Erschwerniszuschläge 10 %, 15 %, oder 100 % des Stundenlohns

Tarifverhandlungen und -ergebnisse

Die Tarifverhandlungen im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sind ein dynamischer Prozess, der von den unterschiedlichsten wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst wird. Aktuelle Ergebnisse Tarifvertrag zeigen, dass ver.di und IG BAU in den letzten Verhandlungsrunden ein verbessertes Angebot erzielen konnten, das ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Dieses beinhaltet unter anderem eine Inflationsausgleichsprämie und deutliche Vergütungsänderungen für die Beschäftigten.

Die Anhebung der Stundenvergütung sowie neue Entgelte je nach Beschäftigungsgruppe sind Einnahmen, die die finanzielle Situation von vielen Arbeitnehmern erheblich verändern können. Der Tarifvertrag sieht tatsächlich bemerkenswerte Vergütungen vor, die je nach Berufserfahrung in den verschiedenen Gruppen variieren. So kann z.B. die Entgeltgruppe I bis zum 3. Berufsjahr mit 2.305,00 € (14,41 €/Stundenvergütung) rechnen.

Ein zukunftsweisender Ausblick auf die Tarifverhandlungen zeigt, dass die Reform der Entgeltstruktur im Fokus steht, um den Beschäftigten verbesserte Rahmenbedingungen zu bieten. Es wird intensiv daran gearbeitet, die Interessen der Arbeitnehmer konsequent zu vertreten und die notwendigen Schritte für eine nachhaltige Entlohnung in der Branche zu realisieren. Die nächsten Verhandlungen könnten dementsprechend entscheidend für die zukünftige Vergütungskultur der Immobilienwirtschaft sein.

Von nesus