Wussten Sie, dass in Deutschland Arbeitnehmer für maximal 42 Kalendertage Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind? Während diese finanzielle Sicherheit in den ersten sechs Wochen gewährleistet ist, stellt sich die Frage, was passiert, wenn die Erkrankung länger dauert. In diesem Artikel beleuchten wir die gesetzlichen Bestimmungen zur Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall und die Auswirkungen auf die finanzielle Situation von Arbeitnehmern. Darüber hinaus werfen wir einen Blick auf mögliche Ausnahmen und die Rechte, die Arbeitnehmer in solchen Situationen haben.
Einleitung zur Gehaltsfortzahlung bei Krankheit
Die Einleitung zur Gehaltsfortzahlung beleuchtet die Rechte von Arbeitnehmern im Falle einer Erkrankung. Im Krankheitsfall ist die Gehaltsfortzahlung ein zentraler Aspekt, der die finanzielle Sicherheit während der Abwesenheit von der Arbeit gewährleistet. Nach deutschem Recht sind Arbeitgeber verpflichtet, im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen Gehaltsfortzahlung zu leisten, gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz.
Diese Regelung hat den Zweck, den Schutz der Arbeitnehmerrechte sicherzustellen und plötzliche Einnahmeverluste während einer Krankheitsphase zu vermeiden. Besonders wichtig ist, dass Arbeitnehmer nach dem 43. Krankheitstag Anspruch auf Krankengeld haben, was die finanzielle Absicherung über den Zeitraum der Gehaltsfortzahlung hinaus gewährleistet.
In der Praxis kommt es häufig vor, dass Arbeitnehmer über die Regelungen zur Gehaltsfortzahlung und deren Dauer nicht ausreichend informiert sind. Ein tiefes Verständnis dieser Regelungen ist unerlässlich, um die eigenen Ansprüche im Krankheitsfall geltend machen zu können. Ein informierter Arbeitnehmer ist besser gerüstet, um seine Rechte wahrzunehmen und potenzielle Schwierigkeiten zu meistern, die im Krankheitsfall auftreten können.
Was bedeutet Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
Die Entgeltfortzahlung ist ein grundlegendes Recht für Arbeitnehmer in Deutschland, das im Falle eines Krankheitsfalls greift. Arbeitnehmer haben Anspruch auf die Fortzahlung ihres Gehalts für maximal sechs Wochen, sofern sie in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen. Dieser Zeitraum umfasst bis zu 42 Kalendertage einer neuen Erkrankung. Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch erst nach mindestens vier Wochen Beschäftigungsdauer bei einem Arbeitgeber entsteht.
Im Krankheitsfall sind die Voraussetzungen für eine Lohnfortzahlung entscheidend. Es darf kein Verschulden des Arbeitnehmers vorliegen, wenn es zu der Erkrankung kommt. Bei mehrfacher Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit werden die Krankheitstage zusammengerechnet. Der Anspruch endet, sobald die maximalen 42 Tage erreicht sind. Arbeitnehmer können in einem Zeitraum von drei Jahren für die gleiche Krankheit maximal 78 Wochen Krankengeld beanspruchen – jedoch ist dies nur bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit möglich.
Die Entgeltfortzahlung trägt zur finanziellen Absicherung der Arbeitnehmer während einer Krankheitsphase bei. Unternehmen in Deutschland geben jährlich fast 62 Milliarden Euro für Krankheitsfälle aus, was im Vergleich zu 2010 eine signifikante Steigerung darstellt. Diese Regelung zeigt, wie wichtig es ist, Arbeitnehmende während ihrer Genesung finanziell zu unterstützen.
Länger als 6 Wochen krank – Bekomme ich trotzdem weiter Gehalt?
Wenn Arbeitnehmer länger als 6 Wochen aufgrund eines Krankheitsfalles arbeitsunfähig sind, stellt sich die Frage der Gehaltsfortzahlung. In der Regel bezahlt der Arbeitgeber während dieser Zeit das volle Gehalt. Nach Ablauf dieser Frist ist die Gehaltsfortzahlung durch gesetzliche Regelungen nicht mehr gewährleistet. Ab dem 43. Tag der Erkrankung springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.
Gesetzliche Regelungen zur Entgeltfortzahlung
Der Anspruch auf Gehalt nach 6 Wochen erlischt, was bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt Krankengeld zu erwarten ist. Dieses beträgt in der Regel 70 % des Bruttoverdienstes, darf jedoch 90 % des Nettoverdienstes nicht überschreiten. Für Arbeitgeber besteht die Verpflichtung, bis zu 6 Wochen das volle Gehalt zu zahlen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt auch für Minijobs und unbefristete Arbeitsverhältnisse, vorausgesetzt, der Arbeitnehmer war mindestens 4 Wochen im Unternehmen beschäftigt.
Ausnahmen und Sonderfälle
Es gibt Ausnahmen von diesen gesetzlichen Regelungen. Bei einer neuen Erkrankung, die nach der ersten Krankschreibung auftritt, haben Mitarbeiter erneut Anspruch auf 6 Wochen Gehaltsfortzahlung. Sollte eine Erkrankung innerhalb von 6 Monaten erneut auftreten, steht den Mitarbeitern jedoch keine Lohnfortzahlung mehr zu. Arbeitgeber müssen in diesen Fällen abwägen, ob die Umstände eine besondere Handhabung erfordern.
In bestimmten Situationen, wie etwa bei Rehabilitationsmaßnahmen, können Krankenkassen Versicherte auffordern, einen Antrag innerhalb einer Frist von zehn Wochen zu stellen. Ein Versäumnis kann dazu führen, dass der Anspruch auf Krankengeld entfällt. Rechtsurteile, wie die Entscheidungen des Sozialgerichts Karlsruhe, verdeutlichen die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Krankmeldung, um Ansprüche durchsetzen zu können.
Wer hat Anspruch auf Gehaltsfortzahlung?
Der Anspruch auf Gehaltsfortzahlung betrifft alle Arbeitnehmer, die im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses beschäftigt sind. Dies schließt sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitkräfte ein, sowie Minijobber, sofern sie die vorgegebenen Bedingungen erfüllen. Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Wartezeit, die in der Regel vier Wochen beträgt. Nur wenn diese Frist eingehalten wird, tritt der Anspruch auf Gehaltsfortzahlung in Kraft.
Personenkreis und notwendige Bedingungen
Für den Anspruch auf Gehaltsfortzahlung müssen Arbeitnehmer mehrere Kriterien erfüllen. Zunächst müssen sie ein aktives Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber haben. Dies bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis nicht in der Probezeit sein darf und die Arbeitnehmer in der Regel eine reguläre Beschäftigung nachweisen müssen. Arbeitnehmer dürfen während der Erkrankung nicht selbst schuld an ihrer Arbeitsunfähigkeit sein, um Anspruch auf Gehaltsfortzahlung zu haben.
Wartezeit und Beschäftigungsdauer
Die Wartezeit spielt eine entscheidende Rolle für den Anspruch auf Gehaltsfortzahlung. Diese Frist beträgt vier Wochen, in denen die Arbeitnehmer durchgehend in einem Arbeitsverhältnis stehen müssen. Bei einem neuen Arbeitsverhältnis beginnt die Wartezeit erneut. Somit gilt es, die Dauer der Beschäftigung im Blick zu behalten, um den vollen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung zu sichern. Zu beachten ist auch, dass Arbeitnehmer, die regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen, möglicherweise auf spezifische Regelungen des Unternehmens oder des Tarifvertrages zurückgreifen können, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen.
Dauer der Gehaltsfortzahlung
Die Dauer der Gehaltsfortzahlung ist im § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) geregelt und beträgt in der Regel sechs Wochen. Diese Frist gilt ab dem ersten Tag der Krankschreibung eines Arbeitnehmers. Während dieser Zeit sind Arbeitgeber verpflichtet, den vollen Lohn zu zahlen. Sollte eine weitere Krankheit oder eine erneute Arbeitsunfähigkeit innerhalb von sechs Monaten auftreten, besteht kein Anspruch auf eine erneute Gehaltsfortzahlung für die Dauer der ersten sechs Wochen, solange es sich um dieselbe Krankheit handelt.
Sechs-Wochen-Frist im Detail
Die Sechs-Wochen-Frist bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer für eine Krankheitsdauer bis zu sechs Wochen einen gesetzlichen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung hat. Bei einer fortdauernden Krankheit, die länger als sechs Wochen dauert, kommt die Krankenkasse ab der siebten Woche mit Krankengeld ins Spiel. Der Anspruch auf Gehaltserstattung beginnt mit dem ersten Tag der Krankschreibung und beträgt 42 Kalendertage, wobei zum Beispiel neue Ansprüche nach sechs Monaten für andere Krankheiten entstünden.
Für längere Erkrankungen ist der Arbeitgeber berechtigt, eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu verlangen. Zusätzlich kann eine Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse angeordnet werden. Eine Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) kann auch in Betracht gezogen werden, wenn Mitarbeiter langfristig krank sind.
Ursachen der Arbeitsunfähigkeit
Die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit sind vielschichtig und spielen eine entscheidende Rolle beim Anspruch auf Gehaltsfortzahlung. Tritt eine Erkrankung auf, darf diese nicht selbstverschuldet sein, um das Recht auf Entgeltfortzahlung zu wahren. Selbstverschuldete Krankheiten, wie beispielsweise durch Alkoholmissbrauch oder durch riskante Verhaltensweisen hervorgerufene Verletzungen, führen häufig zu einer Ablehnung des Gehaltsanspruchs. Um festzustellen, ob jemand arbeitsunfähig ist, müssen objektive Kriterien erfüllt werden, die in der Regel durch ärztliche Atteste belegt werden.
Selbstverschuldete Krankheiten und deren Auswirkungen
Wenn Arbeitnehmer durch ihr eigenes Verhalten erkranken, etwa aufgrund von Drogenmissbrauch, verlieren sie oft ihren Anspruch auf Gehaltsfortzahlung. Dies hat weitreichende Konsequenzen. Betroffen kann nicht nur die finanzielle Sicherheit des Arbeitnehmers sein, sondern auch das Verhältnis zum Arbeitgeber leiden.
Objektive Kriterien für Arbeitsunfähigkeit
Ärztliche Atteste sind entscheidend, um die Arbeitsunfähigkeit zu bestätigen. Diese Dokumente müssen klare Informationen über den Gesundheitszustand des Mitarbeiters enthalten. Ohne solche Nachweise könnte der Anspruch auf Gehaltsfortzahlung angefochten werden. Eine schnelle und effiziente Kommunikation mit dem Arbeitgeber bleibt daher unerlässlich, um Missverständnisse zu vermeiden und Ansprüche zu sichern.
Krankheitsursache | Prozentsatz der Fälle |
---|---|
Psychische Erkrankungen | 60% |
Muskel-Skelett-Erkrankungen | 40% |
Selbstverschuldete Krankheiten | 25% |
Unfälle am Arbeitsplatz | 15% |
Was passiert nach 6 Wochen Krankheit?
Nach der sechs Wochen dauernden Gehaltsfortzahlung endet der finanzielle Schutz durch den Arbeitgeber für Arbeitnehmer. Im Krankheitsfall tritt eine wichtige Veränderung ein: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Zahlungen in Form von Krankengeld. Dieser Übergang ist ein entscheidendes Element, um die finanzielle Stabilität während der weiteren Krankheitsdauer sicherzustellen.
Übergang zum Krankengeld der Krankenkasse
Ab der siebten Woche nach einer Krankheitsdauer von mehr als sechs Wochen erhalten Betroffene Krankengeld. Der Antrag auf Krankengeld wird in der Regel zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung eingereicht. Dies stellt sicher, dass die Arbeitsunfähigkeit auch nach der Gehaltsfortzahlung weiterhin anerkannt wird. Der durchschnittliche Verdienst, der während der Gehaltsfortzahlung erzielt wurde, wird zur Berechnung des Krankengeldes herangezogen. Es beläuft sich typischerweise auf 70 % des Bruttoeinkommens, wobei es jedoch auf maximal 90 % des Nettoverdienstes gedeckelt ist.
Dauer und Höhe des Krankengeldes
Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt, es seien denn, eine neue Erkrankung tritt ein oder es gibt einen neuen Anspruch aus verschiedenen Gründen. Der Beginn der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist entscheidend. Sie beginnt am ersten Tag der Krankschreibung und umfasst eine sechs Wochen lange Frist. Die Bürger können sich darauf verlassen, dass Lohnfortzahlung, Krankengeld sowie unterstützende Maßnahmen einen umfassenden Schutz bieten, selbst wenn die genesungsfördernden Maßnahmen notwendig sind.
Meldepflicht des Arbeitnehmers
Im Krankheitsfall sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich bei ihrem Arbeitgeber zu melden. Diese Meldepflicht spielt eine entscheidende Rolle, um eine Gehaltsfortzahlung zu sichern. Die Mitteilung sollte bis spätestens am vierten Tag der Erkrankung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Die Nichteinhaltung dieser Fristen hat zur Folge, dass kein Anspruch auf Gehaltsfortzahlung besteht. Arbeitgeber müssen klar kommunizieren, wie und wann Arbeitnehmer ihre Krankmeldung vorzunehmen haben.
Wichtige Fristen und Nachweispflichten
Die Einhaltung der Fristen ist für den Erhalt des Krankengeldes sowie für die Lohnfortzahlung von Bedeutung. Arbeitnehmer sollten sich darüber im Klaren sein, dass Nachweispflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber bestehen, wenn sie im Krankheitsfall ausfallen. Ein Antrag auf Rehabilitationsmaßnahmen muss innerhalb von zehn Wochen gestellt werden, andernfalls verliert der Versicherte seinen Anspruch auf Krankengeld. Auch bei Auslandsreisen müssen die entsprechenden Genehmigungen der Krankenkasse eingeholt werden.
Besondere Regelungen bei speziellen Bedingungen
In bestimmten Situationen ergeben sich besondere Regelungen zur Gehaltsfortzahlung. Diese betreffen nicht nur die Elternzeit, sondern auch Urlaubszeiten und weitere Ausnahmen, die Arbeitnehmer beachten sollten, um ihre Ansprüche korrekt einzuschätzen.
Elternzeit, Urlaub und weitere Ausnahmen
Während der Elternzeit erhalten Arbeitnehmer grundsätzlich kein Gehalt. Eine Ausnahme bilden Teilzeitarbeitsverhältnisse, in denen während der Elternzeit gearbeitet wird. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf Gehaltsfortzahlung bestehen. Wird während des Urlaubs eine Krankheit festgestellt, zählt diese Zeit nicht als Urlaub. Stattdessen gilt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung, was bedeutet, dass die Gehaltsfortzahlung auch während der Krankheitszeit im Urlaub sichergestellt bleibt.
Ebenso sind besondere Regelungen zu berücksichtigen, wenn es um medizinische Rehabilitationsmaßnahmen oder Kuren geht. Für diese Fälle ist eine ärztliche oder krankenversicherungsseitige Bewilligung nötig, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung geltend zu machen.
Situation | Anspruch auf Gehaltsfortzahlung |
---|---|
Elternzeit (ohne Teilzeitarbeit) | Nein |
Elternzeit (mit Teilzeitarbeit) | Ja |
Krankheit während des Urlaubs | Ja |
Medizinische Reha oder Kur | Ja, mit Bewilligung |
Rechtslage und Gerichtsurteile
Die Rechtslage zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist klar durch das Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Arbeitgeber müssen das Gehalt für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen fortzahlen, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist. Diese gesetzlichen Bestimmungen werden regelmäßig durch Gerichtsurteile interpretiert und angepasst, was maßgeblich die Rechte der Arbeitnehmer beeinflusst.
Einfluss der Rechtsprechung auf die Entgeltfortzahlung
Gerichtsurteile spielen eine entscheidende Rolle dabei, wie Entgeltfortzahlungsansprüche ausgelegt werden. Beispielsweise hat das Landesarbeitsgericht Köln in einem aktuellen Fall entschieden, dass Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, auch nach längeren Krankheitsphasen. In einem derartigen Verfahren muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass eine neue Erkrankung vorliegt, wenn die Arbeitsunfähigkeit sechs Wochen überschreitet.
Nach der Rechtsprechung besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nur, wenn der Arbeitnehmer nach der letzten Erkrankung mindestens sechs Monate arbeitsfähig war oder wenn seit der ersten Arbeitsunfähigkeit der Zeitraum von zwölf Monaten verstrichen ist. Zudem wurde festgestellt, dass der Nachweis einer neuen Erkrankung nicht lediglich durch den Diagnoseschlüssel der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgen kann. Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, alle relevanten Krankheitsfälle innerhalb dieser Fristen genau zu erläutern, um ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu sichern.
Aktuelle Urteile zeigen deutlich, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer dahingehend wirken, dass sie gut über ihre Ansprüche informiert sein sollten. Eine sorgfältige Dokumentation der Erkrankungen ist unerlässlich, um im Zweifelsfall erfolgreich vor Gericht treten zu können.
Was tun bei Abweisung des Gehaltsanspruches?
Eine Abweisung des Gehaltsanspruches kann für Arbeitnehmer frustrierend sein und wirft viele Fragen auf. In solchen Fällen können verschiedene rechtliche Schritte in Betracht gezogen werden, um die Ansprüche durchzusetzen oder eine Einigung zu erzielen.
Rechtliche Schritte und mögliche Klagewege
Arbeitnehmer stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um gegen eine Abweisung ihres Gehaltsanspruches vorzugehen. Zunächst sollte eine außergerichtliche Einigung angestrebt werden. Hierbei ist es ratsam, alle notwendigen Unterlagen und Beweise zu sammeln, um die eigene Position zu stärken.
Falls diese Verhandlungen nicht erfolgreich sind, kann der Weg über die Klage eingeschlagen werden. Ein Klageverfahren erfordert eine sorgfältige Vorbereitung, einschließlich der Fristen, die eingehalten werden müssen. Die Klagewege sind oft komplex und sollten mit Bedacht gewählt werden, um die bestmöglichen Chancen auf Erfolg im Rechtsstreit zu sichern.
Es ist wichtig, die jeweiligen rechtlichen Schritte genau zu planen, um die Abweisung des Gehaltsanspruchs anzufechten und eventuell auch entgangenes Gehalt einzufordern.
Zusammenfassung der wichtigen Punkte
In dieser Zusammenfassung werden die wesentlichen Aspekte der Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall erörtert. Seit der Regelung im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) im Jahr 1994 haben Arbeitnehmer Anspruch auf die Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts in Höhe von 100 % für bis zu sechs Wochen. Es ist entscheidend, die Informationen über die Meldepflicht zur Arbeitsunfähigkeit korrekt zu beachten, da eine verspätete Mitteilung oder das Fehlen einer ärztlichen Bescheinigung zur Verweigerung der Entgeltfortzahlung führen kann.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die seit dem 1.1.2023 für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer obligatorisch ist. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und privat krankenversicherte Personen müssen andere Regelungen beachten. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung kann bei erneuter Arbeitsunfähigkeit wieder geltend gemacht werden, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind, einschließlich einer Mindestbeschäftigungsdauer von vier Wochen.
Nach Ablauf der sechs Wochen erfolgt der Übergang zum Krankengeld, das 70 % des Bruttoeinkommens beträgt, jedoch auf ein Maximum von 90 % des Nettoeinkommens begrenzt ist. Diese Zusammenfassung bietet einen kompakten Überblick über die wichtigen Punkte zur Gehaltsfortzahlung und unterstützt Arbeitnehmer dabei, ihre Rechte im Krankheitsfall besser zu verstehen.