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wie hoch ist das einstiegsgeld

Kaum zu glauben, aber 85% der Arbeitslosen, die Einstiegsgeld beantragen, schaffen den Sprung in die Selbstständigkeit erfolgreich1! Wenn du Bürgergeld beziehst und demnächst eine Stelle antrittst, deren Entgelt nicht oder kaum über deinem bisherigen Bürgergeld liegt, kann das Jobcenter dir sogenanntes Einstiegsgeld bewilligen. Das Einstiegsgeld soll es dir finanziell erleichtern, wieder in Arbeit zu kommen. Es wird zusätzlich zum Bürgergeld ausgezahlt und für maximal 24 Monate gewährt1. Die genaue Höhe des Einstiegsgeldes hängt von deinen persönlichen Lebensumständen ab und kann zwischen 50% und 75% deines bisherigen Bürgergeldes betragen2.

Was ist das Einstiegsgeld und wer kann es beantragen?

Das Einstiegsgeld ist eine finanzielle Unterstützung des Jobcenters für Personen, die Bürgergeld beziehen und entweder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit anstreben3. Der Hauptzweck des Einstiegsgeldes ist es, den Übergang von Bürgergeld-Bezug in eine Erwerbstätigkeit zu erleichtern, auch wenn die finanzielle Verbesserung zunächst nur gering ausfällt3.

Voraussetzungen für das Einstiegsgeld

Um Anspruch auf das Einstiegsgeld zu haben, musst du unmittelbar vor Arbeitsaufnahme Bürgergeld beziehen3. Die neue Beschäftigung muss mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen und sozialversicherungspflichtig sein, um die Unabhängigkeit von staatlicher Unterstützung langfristig zu fördern3. Darüber hinaus muss dein Geschäftskonzept für eine geplante Selbstständigkeit als tragfähig eingestuft werden3. Der Antrag auf Einstiegsgeld muss gestellt werden, bevor du die neue Stelle oder Selbstständigkeit beginnst3.

Die letztendliche Entscheidung über die Bewilligung des Einstiegsgeldes liegt im Ermessen deines Ansprechpartners im Jobcenter3. Die Höhe des Einstiegsgeldes kann je nach individuellen Umständen, wie beispielsweise deinen Lebensverhältnissen und den Arbeitsmarktperspektiven, variieren3. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine bestimmte Fördersumme4.

Das Einstiegsgeld kann sowohl für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt durch eine Anstellung als auch für eine Existenzgründung beantragt werden4. Personen, die Bürgergeld beziehen, können das Einstiegsgeld als Fördermittel beantragen, während Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I) einen Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen können4.

Neben den formalen Voraussetzungen wie der Bedürftigkeit und der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Selbstständigkeit müssen auch fachliche Kenntnisse und die grundsätzliche Tragfähigkeit des Konzepts nachgewiesen werden5. Dafür ist die Vorlage eines Businessplans erforderlich, der relevante Informationen wie die Geschäftsidee, Finanzierung und Rentabilität enthält5.

„Das Einstiegsgeld kann eine wichtige Starthilfe sein, um den Übergang von Bürgergeld-Bezug in die Erwerbstätigkeit zu erleichtern und langfristige Unabhängigkeit zu fördern.“

wie hoch ist das einstiegsgeld?

Das Einstiegsgeld in Deutschland ist eine wichtige Sozialleistung, die Existenzgründungen und den Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit fördern soll6. Die Höhe des Einstiegsgeldes wird individuell berechnet und kann bis zu 50% der jeweiligen monatlichen Regelleistung betragen6. Zusätzliche Ergänzungsbeträge für Arbeitslosigkeit und die Größe der Bedarfsgemeinschaft können die Summe weiter erhöhen6.

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In besonderen Fällen kann das Einstiegsgeld sogar bis zu 75% des Regelbetrags ausmachen, wenn es sich um „besonders zu fördernde Personen“ handelt6. Darüber hinaus kann der Grundbetrag bei längerer Arbeitslosigkeit um weitere 20% angehoben werden6. Lebt der Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft, richtet sich die Höhe des Einstiegsgeldes nach der Gesamtleistung dieser Gemeinschaft6.

Grundsätzlich ist die Förderung durch das Einstiegsgeld auf maximal 24 Monate begrenzt7. In Ausnahmefällen, etwa bei langjährig Selbstständigen, kann die Bewilligungsdauer jedoch auf 12 Monate erhöht werden7. Darüber hinaus kann ein Zuschuss für Sachgüter zur Sicherung des Lebensunterhalts von maximal 5.000 Euro gewährt werden7.

Insgesamt zeigt sich, dass die Höhe des Einstiegsgeldes sehr individuell berechnet wird und von einer Reihe von Faktoren abhängt67. Die Förderung kann damit eine wichtige Starthilfe für Existenzgründer und Arbeitsuchende darstellen, die den Weg in die Selbstständigkeit oder in ein reguläres Arbeitsverhältnis ebnen soll.

Bewilligungszeitraum und Anrechnungsfreiheit

Das Einstiegsgeld wird für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten bewilligt8. Zunächst erhältst du eine Bewilligung für die ersten sechs Monate, die anschließend um weitere 18 Monate verlängert werden kann8. Die monatlichen Zahlungen werden dabei zu Beginn des jeweiligen Monats ausgezahlt8.

Ein wichtiger Vorteil des Einstiegsgelds ist, dass es anrechnungsfrei bleibt – das bedeutet, dass es nicht auf dein Bürgergeld angerechnet wird9. Bestimmte Einkommensarten wie Kapitalerträge oder kleine monatliche Einkünfte bis 10 Euro sind sogar komplett von der Anrechnung ausgenommen9.

Bewilligungszeitraum Anrechnungsfreiheit
Bis zu 24 Monate Einkommen wird nicht auf Bürgergeld angerechnet

Durch diese Regelungen soll das Einstiegsgeld dich dabei unterstützen, dein Unternehmen erfolgreich aufzubauen, ohne dass finanzielle Nachteile durch die Auszahlung entstehen89.

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Bewilligungszeitraum und Anrechnungsfreiheit

Beachte, dass es bei der Anrechnung von Einkommen auf das Einstiegsgeld viele Details zu berücksichtigen gibt89. Dazu gehören beispielsweise die Unterscheidung zwischen laufenden und einmaligen Einnahmen, die Behandlung von Erwerbseinkommen und sonstigem Einkommen sowie spezifische Ausnahmeregeln89.

Nutze also die Anrechnungsfreiheit des Einstiegsgelds, um dein Unternehmen in den ersten zwei Jahren bestmöglich aufzubauen.8Statistische Daten zur Verfügung gestellt von Link 19. Statistische Daten zur Verfügung gestellt von Link 2.

Erforderliche Unterlagen und Antragstellung

Um das Einstiegsgeld10 zu beantragen, musst du zunächst einen Antrag beim Jobcenter stellen, bevor du deine neue Stelle oder Selbstständigkeit aufnimmst. Dabei ist es wichtig, dass du alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig zusammenstellst und einreichst.

Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung

Ein wesentlicher Bestandteil deines Antrags ist ein ausführlicher Businessplan, in dem du dein Geschäftskonzept überzeugend darlegst. Zusätzlich benötigst du eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle, die bestätigt, dass deine Selbstständigkeit langfristig tragfähig ist11.

Je sorgfältiger du diese beiden Unterlagen vorbereitest, desto höher sind deine Chancen, dass dein Antrag auf Einstiegsgeld bewilligt wird11. Das Jobcenter prüft genau, ob deine Pläne und Prognosen stichhaltig und realistisch sind.

Erforderliche Unterlagen Beschreibung
Businessplan Ausführliche Darstellung des Geschäftskonzepts
Tragfähigkeitsbescheinigung Bestätigung der langfristigen Tragfähigkeit der Selbstständigkeit
Gewerbeanmeldung oder Finanzamtbestätigung Nachweis der Selbstständigkeit
Unfallversicherung, Geschäftshaftpflicht, Handwerksrolle Weitere mögliche Nachweise

Der Online-Antrag auf Einstiegsgeld erfordert zudem einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN10. Mit den richtigen Unterlagen und einem überzeugenden Konzept stehen deine Chancen gut, das Einstiegsgeld zu erhalten.

Erforderliche Unterlagen Einstiegsgeld

Fazit

Das Einstiegsgeld kann eine wertvolle finanzielle Unterstützung sein, wenn du als Bürgergeldempfänger den Schritt in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Selbstständigkeit wagst12. Die Förderung des Einstiegsgelds beläuft sich auf 50% der Bürgergeld-Regelleistung12 und kann für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten in Anspruch genommen werden12. Sogar ein Investitionszuschuss von bis zu 5.000 Euro ist möglich12.

Um die Chancen auf eine Bewilligung zu erhöhen, ist es entscheidend, dass du die Voraussetzungen erfüllst, einen überzeugenden Businessplan vorlegst und den Antrag rechtzeitig stellst, bevor du mit deiner neuen Tätigkeit beginnst12. Falsche Vorstellungen über das Einstiegsgeld können leider zu Missverständnissen führen12, daher ist eine gründliche Vorbereitung unerlässlich12. Eine Verlängerung der Förderung ist unter bestimmten Bedingungen möglich13, wenn der Bedarf weiterhin besteht12.

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Letztendlich ist das Einstiegsgeld eine attraktive Möglichkeit, den Weg in die Selbstständigkeit oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finanziell abzusichern. Mit der richtigen Planung und Antragstellung kannst du die Chancen auf eine Bewilligung deutlich erhöhen und dein Projekt erfolgreich umsetzen.

FAQ

Was ist das Einstiegsgeld und wer kann es beantragen?

Das Einstiegsgeld ist eine finanzielle Unterstützung des Jobcenters für Personen, die Bürgergeld beziehen und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnehmen wollen. Voraussetzungen sind, dass du unmittelbar vor Arbeitsaufnahme Bürgergeld erhältst, die neue Stelle mindestens 15 Stunden pro Woche umfasst und dein Geschäftskonzept als tragfähig eingestuft wird.

Welche Unterlagen werden für die Beantragung des Einstiegsgeldes benötigt?

Für die Beantragung des Einstiegsgeldes musst du einen Antrag beim Jobcenter stellen, bevor du die neue Stelle oder Selbstständigkeit aufnimmst. Dazu musst du unter anderem einen ausführlichen Businessplan vorlegen, in dem du dein Geschäftskonzept überzeugend darlegst. Außerdem wird eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle benötigt, die bestätigt, dass deine Selbstständigkeit langfristig tragfähig ist.

Wie hoch ist das Einstiegsgeld?

Die Höhe des Einstiegsgeldes richtet sich nach deinen persönlichen Lebensverhältnissen. In der Regel beträgt es 50% deines bisherigen Bürgergeldes. Bei „besonders zu fördernden Personen“ kann es bis zu 75% des Regelbetrags betragen. Zusätzlich kann der Grundbetrag bei längerer Arbeitslosigkeit um weitere 20% erhöht werden.

Wie lange wird das Einstiegsgeld gezahlt?

Das Einstiegsgeld wird für maximal 24 Monate bewilligt. Zunächst erfolgt eine Bewilligung für die ersten 6 Monate, eine Verlängerung auf insgesamt 24 Monate ist möglich. Das Einstiegsgeld wird monatlich zu Beginn des Monats ausgezahlt und ist anrechnungsfrei, d.h. es wird nicht auf dein Bürgergeld angerechnet.

Von nesus