Als Kleingewerbe verdienen zu dürfen, bietet einige interessante steuerliche Vorteile. Doch es gibt auch Grenzen und Bedingungen, die man kennen muss. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um die Einkommensgrenzen, Steuern und Möglichkeiten für Kleingewerbetreibende in Deutschland.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung (KUR) ist eine attraktive steuerliche Entlastung für Selbstständige, Freiberufler und Kleingewerbetreibende in Deutschland1. Sie ermöglicht es Unternehmern, deren Umsatz im Vorjahr maximal 22.000 Euro betrug und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt, keine Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen12.
Erläuterung der Kleinunternehmerregelung
Wer die Voraussetzungen erfüllt, ist von den Pflichten zur Umsatzsteuervoranmeldung und -erklärung befreit1. Stattdessen müssen Kleinunternehmer lediglich eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben1. Im Gründungsjahr schätzen Unternehmer ihren voraussichtlichen Umsatz – liegt dieser unter 22.000 Euro, gelten sie als Kleinunternehmer1. Bei bereits bestehenden Unternehmen ist die Grenze von 50.000 Euro zu beachten, um die Kleinunternehmerregelung anzuwenden1.
Vorteile und Nachteile der Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung bietet einige Vorteile: Neben dem geringeren Verwaltungsaufwand können Kleinunternehmer ihren Preis möglicherweise günstiger gestalten als Wettbewerber1. Allerdings können Kleinunternehmer den Vorsteuerabzug nicht nutzen, was die Betriebskosten erhöhen kann1. Zudem kann der Kleinunternehmerstatus in Geschäftsbeziehungen als unprofessionell wahrgenommen werden.
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Geringerer Verwaltungsaufwand | Kein Vorsteuerabzug möglich |
Möglicher Preisvorteil | Kleinunternehmerstatus kann als unprofessionell wahrgenommen werden |
„Ein BFH-Urteil aus dem Jahr 2014 zeigte, dass Kleinunternehmer beim Ausstellen von Rechnungen mit Angabe des Umsatzsteuersatzes ein hohes Risiko eingehen.“
Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer profitierst du von vereinfachten Steuerpflichten und einem reduzierten Verwaltungsaufwand. Allerdings gibt es Obergrenzen für den Umsatz, die beachtet werden müssen2.
Aktuelle Umsatzgrenzen 2024
Für das Jahr 2024 gelten folgende Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung: Dein Umsatz im Vorjahr darf maximal 22.000 Euro betragen haben, und im laufenden Jahr werden voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwartet2. Solange du diese Grenzen einhältst, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Geplante Anpassung der Umsatzgrenzen ab 2025
Ab 2025 sind Änderungen bei den Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer geplant. Die Grenze für den Vorjahresumsatz soll von 22.000 Euro auf 25.000 Euro angehoben werden. Außerdem wird die Grenze für den erwarteten Jahresumsatz von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht3. Sobald dein Umsatz im laufenden Jahr die 100.000-Euro-Grenze übersteigt, musst du dann allerdings unverzüglich zur Regelbesteuerung wechseln.
Umsatzgrenze | Aktuell (2024) | Geplant (ab 2025) |
---|---|---|
Vorjahresumsatz | Maximal 22.000 Euro | Maximal 25.000 Euro |
Erwarteter Jahresumsatz | Maximal 50.000 Euro | Maximal 100.000 Euro |
Die Kleinunternehmer-Regelung soll Unternehmen mit geringen Jahresumsätzen unterstützen und den Verwaltungsaufwand für sie reduzieren2. Mit der geplanten Anhebung der Umsatzgrenzen ab 2025 können mehr Betriebe von den Erleichterungen profitieren.
Steuern für Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer4 musst du zwar keine Umsatzsteuer abführen, doch andere Steuern wie die Einkommensteuer und Gewerbesteuer fallen weiterhin an. Es ist wichtig, diese Steuerpflichten zu kennen, um dein Unternehmen rechtssicher und profitabel zu führen.
Einkommensteuer für Kleingewerbetreibende
Der Gewinn aus deiner gewerblichen Tätigkeit unterliegt der Einkommensteuer4. Dabei gibt es jedoch einen Grundfreibetrag von 11.604 Euro für Alleinstehende im Jahr 20244. Solange dein zu versteuerndes Einkommen diesen Betrag nicht übersteigt, musst du keine Einkommensteuer zahlen. Überschreitest du den Grundfreibetrag, wird dein Einkommen entsprechend der Einkommensteuertabelle besteuert.
Um deinen Gewinn zu ermitteln, musst du als Kleinunternehmer eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen4. Diese vereinfachte Form der Buchführung reduziert deinen Aufwand im Vergleich zur doppelten Buchführung.
Gewerbesteuer für Kleinunternehmer
Neben der Einkommensteuer kann auch Gewerbesteuer für dein Kleingewerbe anfallen4. Jedoch gibt es hierfür einen Freibetrag von 24.500 Euro jährlich4. Solange dein Gewinn diesen Betrag nicht überschreitet, musst du keine Gewerbesteuer zahlen. Freiberufler sind generell von der Gewerbesteuer befreit4.
Es ist wichtig, die Steuern für dein Kleingewerbe im Blick zu behalten, um rechtssicher und profitabel zu wirtschaften. Die Kleinunternehmerregelung bietet dir dabei einige Erleichterungen, die du als Gewerbetreibender nutzen kannst.
Wie viel darf man als Kleingewerbe verdienen?
Als Kleingewerbetreibender ist der Umsatz und nicht der Gewinn entscheidend, um die Kleinunternehmerregelung (KUR) in Anspruch nehmen zu können5. Solange dein Umsatz im Vorjahr maximal 22.000 Euro betrug und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt, kannst du die KUR nutzen5. Dabei ist der Gewinn selbst unerheblich.
Wichtig sind jedoch die Steuerfreibeträge: Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 11.604 Euro (2024) musst du keine Einkommensteuer zahlen6. Und bis zu einem Gewerbertrag von 24.500 Euro fällt auch keine Gewerbesteuer an5. Somit können Kleingewerbetreibende ein beachtliches Jahreseinkommen erzielen, ohne hohe Steuern abführen zu müssen.
Steuerart | Freibetrag |
---|---|
Einkommensteuer | 11.604 Euro (Alleinstehende) / 23.208 Euro (Verheiratete)6 |
Gewerbesteuer | 24.500 Euro5 |
Solange du als Kleingewerbe die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im aktuellen Jahr nicht überschreitest5, kannst du von den lukrativen Steuerfreibeträgen profitieren und ein attraktives Jahreseinkommen erzielen, ohne hohe Steuerzahlungen leisten zu müssen.
„Der Gewinn als solches ist dabei unerheblich. Wichtig sind allerdings die Steuerfreibeträge.“
Rechnungsstellung als Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer7 musst du auf deinen Rechnungen explizit darauf hinweisen, dass du die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendest und daher keine Umsatzsteuer ausweist. Ein geeigneter Beispielsatz wäre: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“7 Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Formulierung, aber der Hinweis auf den korrekten Paragrafen ist Pflicht7. Ansonsten gelten für Rechnungen von Kleinunternehmern die üblichen Anforderungen wie Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Preis usw.
Anforderungen für Rechnungen mit Kleinunternehmerregelung
Wenn du als Kleinunternehmer7 die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, darfst du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen8. Auch der Vorsteuerabzug ist für dich nicht möglich8. Dafür musst du auch keine monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben8. Deine Rechnungen sind somit einfacher zu erstellen und zu verwalten.
- Kein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer auf Rechnungen8
- Kein Vorsteuerabzug möglich8
- Keine monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich8
Dennoch musst du als Kleinunternehmer9 wie andere Unternehmer auch Rechnungen ausstellen. Dafür kannst du einfache Rechnungssoftware wie easybill nutzen, um dich auf deine Geschäftstätigkeit zu konzentrieren9.
Solange du die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllst – also im Vorjahr einen Umsatz von maximal 22.000 Euro hattest und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro bleibst8 – kannst du von den vereinfachten Rechnungsanforderungen profitieren.
Wechsel zur Kleinunternehmerregelung
Unternehmer, die bisher der Regelbesteuerung unterlagen, können zur Kleinunternehmerregelung wechseln, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Umsatz im Vorjahr darf maximal 22.000 Euro betragen haben101112, und für das laufende Jahr werden voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwartet101112. Außerdem darf in den letzten fünf Jahren kein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung erfolgt sein.
Der Wechsel zur Kleinunternehmerregelung erfolgt durch einen formlosen Antrag an das zuständige Finanzamt11. Für Gründer, die im ersten Jahr keinen vorangegangenen Geschäftsabschluss haben, kann der Jahresumsatz geschätzt werden, wobei er nicht höher als 22.000 Euro sein sollte11.
Änderungen für Kleinunternehmer ab 2025
Die Bundesregierung plant ab 2025 einige Änderungen für Kleinunternehmer. Die Umsatzgrenze für das Vorjahr soll von 22.000 Euro auf 25.000 Euro steigen, und die Grenze von 50.000 Euro für den erwarteten Jahresumsatz soll auf 100.000 Euro erhöht werden10. Eine Überschreitung der 100.000-Euro-Marke im laufenden Jahr bedeutet dann den Wechsel zur Regelbesteuerung10.
Die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmer-Regelung hängt von Faktoren wie Lebensunterhalt, Kundenstruktur und Investitionen ab11. Letztlich empfiehlt es sich, die Vor- und Nachteile mit einem Steuerberater oder Experten zu besprechen, um die beste Option für das eigene Unternehmen zu finden11.
Umsatzgrenze | Vorjahr | Laufendes Jahr |
---|---|---|
Bis 2024 | 22.000 € | 50.000 € |
Ab 2025 (geplant) | 25.000 € | 100.000 € |
„Die Kleinunternehmerregelung erlaubt günstigere Preise im B2C-Bereich und ermöglicht es Unternehmen nicht, die Vorsteuer aus Kleinunternehmerrechnungen zu verrechnen.“12
Fazit
Die Kleinunternehmerregelung bietet Selbstständigen, Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden eine Reihe von Vorteilen. Durch die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht können Kleinunternehmer ihre Preise günstiger gestalten und den Verwaltungsaufwand reduzieren13. Allerdings müssen auch Kleinunternehmer Steuern wie Einkommensteuer und unter Umständen Gewerbesteuer zahlen13.
Entscheidend sind die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr14. Solange diese Grenzen eingehalten werden, lohnt es sich für viele Kleinbetriebe, die zusammenfassung kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Dadurch profitierst du von den steuervergünstigungen und dem reduzierten verwaltungsaufwand.
Auch wenn die Kleinunternehmerregelung nicht für jeden das Richtige ist, bietet sie doch eine attraktive Option für Selbstständige und Kleingewerbetreibende, die ihren Betrieb überschaubar halten möchten. Informiere dich am besten mit Hilfe des Einkommensteuerrechners des Bundesfinanzministeriums über die für dich geltenden14 steuerlichen Konsequenzen und wäge die Vor- und Nachteile sorgfältig ab.