Mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach, d.h. einem Minijob1. Bei einem Minijob mit einem Verdienst von bis zu 538 Euro monatlich zahlen Arbeitnehmer keine Beiträge zur Sozialversicherung, außer einen kleinen Beitrag zur Rentenversicherung1. Stattdessen übernimmt der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag von 13% für die Krankenversicherung und 15% für die Rentenversicherung1. Minijobber sind jedoch nicht automatisch krankenversichert und müssen sich daher anderweitig absichern, z.B. über eine Pflichtversicherung, Familienversicherung oder freiwillige Versicherung.
Was ist ein Minijob und welche Arten gibt es?
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, die durch eine Verdienstgrenze von maximal 538 Euro pro Monat2 gekennzeichnet ist. Diese Höchstgrenze gilt auch, wenn du mehrere Minijobs ausübst. Darüber hinaus ist die wöchentliche Arbeitszeit auf 10 Stunden begrenzt2.
Geringfügig entlohnte Beschäftigung
Bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung ist der monatliche Verdienst der ausschlaggebende Faktor. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab Januar 2024 12,41 Euro pro Stunde2, sodass du bei einer monatlichen Vergütung von 538 Euro maximal etwa 43,4 Stunden pro Monat arbeiten kannst.
Kurzfristige Beschäftigung
Im Gegensatz dazu gibt es den Minijob in Form einer kurzfristigen Beschäftigung, bei dem nicht der Verdienst, sondern die Dauer begrenzt ist. Kurzfristig Minijobbende dürfen maximal 3 Monate oder 70 Tage pro Jahr arbeiten3. Der Verdienst spielt dabei keine Rolle.
Egal ob geringfügig entlohnt oder kurzfristig – der Minijob zeichnet sich durch eine begrenzte Verdienstgrenze oder eine zeitliche Begrenzung aus. Dies hat Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht und andere rechtliche Aspekte, die im Folgenden näher beleuchtet werden.
Krankenversicherung: Die Regelungen für Minijobbende
Als Minijobber musst du dich selbst um deinen Krankenversicherungsschutz kümmern, da du durch den Minijob nicht automatisch krankenversichert bist4. Dein Arbeitgeber zahlt zwar einen Pauschalbeitrag von 13% zur Krankenversicherung, aber du musst dich anderweitig – etwa über eine Pflichtversicherung, Familienversicherung oder freiwillige Versicherung – krankenversichern4. Welche Möglichkeiten es dafür gibt, hängt von deiner individuellen Lebenssituation ab.
Wenn du einen Minijob in einem gewerblichen Betrieb ausübst, zahlt dein Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 13% deines Bruttoverdienstes zur Krankenversicherung4. Für Minijobber in Privathaushalten zahlt der Arbeitgeber sogar nur einen Pauschalbeitrag von 5% zur Krankenversicherung4.
Unabhängig von der Art deines Minijobs bist du über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, wenn du einen Arbeits- oder Wegeunfall erleidest4. Darüber hinaus erwirbst du auch Ansprüche in der Rentenversicherung, auch wenn der Beitrag gering ist4.
| Merkmale | Gewerblicher Minijob | Minijob im Privathaushalt |
|---|---|---|
| Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung | 13% des Bruttolohns | 5% des Bruttolohns |
| Unfallversicherung | Ja | Ja |
| Rentenversicherung | Ja | Ja |
| Arbeitslosenversicherung | Ja | Nein |
Insgesamt bietet ein Minijob eine grundlegende Absicherung, aber du musst dich selbst um deine Krankenversicherung kümmern. Die konkrete Ausgestaltung hängt von der Art deines Minijobs ab4.

ist man bei einem minijob krankenversichert?
Nein, Minijobber sind durch ihren 450-Euro-Job nicht automatisch krankenversichert5. Das liegt daran, dass Minijobs sozialversicherungsfrei sind, was bedeutet, dass keine Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden5. Trotzdem gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie du als Minijobbende*r Krankenversicherungsschutz erlangen kannst.
Möglichkeiten der Krankenversicherung für Minijobbende
- Bist du hauptberuflich sozialversicherungspflichtig beschäftigt, bist du durch deinen Hauptjob pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung5.
- Wenn du als Student oder Schüler versichert bist, kannst du beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert sein6.
- Verdienst du deinen Lebensunterhalt ausschließlich durch Minijobs, kannst du dich freiwillig in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern56.
Dein Arbeitgeber übernimmt zwar einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung, aber die Verantwortung für deinen Krankenversicherungsschutz liegt bei dir als Minijobbende*r5. Solltest du mehrere Minijobs haben, die zusammen über 450 Euro monatlich betragen, werden deine Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig5.

Ob du als Minijobbende*r in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert bist, hängt von deiner individuellen Situation ab6. Es lohnt sich, deine Optionen genau zu prüfen, um den für dich besten Krankenversicherungsschutz zu finden.
„Als Minijobber hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen und auf Krankengeld, abhängig von der Versicherungsart (GKV oder PKV).“
Sozialversicherungsbeiträge für Minijobs
Wenn du einen Minijob ausübst, gelten für dich besondere Regelungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Dein Arbeitgeber zahlt pauschal 13% deines Arbeitsentgelts zur Krankenversicherung78 und 15% zur Rentenversicherung7. Als Minijobber musst du zusätzlich einen Eigenbeitrag von 3,6% zur Rentenversicherung zahlen, um den vollen Schutz in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten7. Dieser Eigenbeitrag sichert auch deinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Rentenversicherungsbeiträge
Grundsätzlich bist du als Minijobber rentenversicherungspflichtig7. Du kannst dich aber auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, was aber langfristig Nachteile bringen kann7. Wenn du mehrere Minijobs ausübst, deren Arbeitsentgelte zusammengerechnet die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 538 Euro übersteigen, sind alle deine Minijobs versicherungspflichtig8. Gleiches gilt, wenn du einen Midijob mit einem Durchschnittsverdienst zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro im Monat hast – dann bist du über deinen Hauptjob krankenversichert9.
Insgesamt ist es wichtig, die Besonderheiten der Sozialversicherungsbeiträge für Minijobs zu kennen, um dich optimal abzusichern und mögliche Risiken zu vermeiden.
„Achte darauf, dass du durch deine Minijob-Tätigkeit nicht Nachteile bei der Rente oder anderen Sozialleistungen in Kauf nehmen musst.“
Vorteile und Nachteile von Minijobs
Minijobs bieten einerseits Flexibilität und die Möglichkeit, neben einem Hauptberuf, Studium oder Rente etwas dazuzuverdienen10. Seit Oktober 2022 können Minijobber in Deutschland bis zu €520 pro Monat verdienen, nachdem die Verdienstgrenze zuvor bei €450 lag10. Andererseits bringen Minijobs auch einige Nachteile mit sich.
Minijobber erwerben nur geringe Rentenansprüche, da die Beiträge aufgrund des niedrigen Verdienstes ebenfalls gering sind10. Zudem haben Minijobber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da sie keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen10. Langfristig besteht daher ein hohes Risiko für Altersarmut, wenn Minijobs die einzige Erwerbstätigkeit sind.
Obwohl der Mindestlohn in Deutschland zum 01. Januar 2024 auf 12,41€ pro Stunde angehoben wurde11, sind Minijobber von der Krankenversicherungs- und Rentenversicherungspflicht befreit11. Dies kann dazu führen, dass Minijobber eigenverantwortlich für ihre Versicherungen sorgen müssen, um im Alter oder im Krankheitsfall abgesichert zu sein.
- Minijobs bieten steuerfreie Einkünfte, Flexibilität, geringe Bürokratie und einen vereinfachten Einstieg in den Arbeitsmarkt11.
- Nachteile von Minijobs sind begrenzte Verdienst- und Arbeitszeitmöglichkeiten, fehlender Kranken- und Arbeitslosenversicherungsschutz, geringe Rentenansprüche sowie eine höhere Fluktuation11.
Insgesamt ist es wichtig, die Vor- und Nachteile eines Minijobs sorgfältig gegeneinander abzuwägen, um eine informierte Entscheidung treffen zu können10. Auch wenn gelegentliches Überschreiten der €520-Grenze möglich ist10, sollten Minijobber langfristig eine Erwerbstätigkeit anstreben, die ihnen eine bessere Absicherung bietet.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Minijobs durchaus attraktiv erscheinen können, aber auch einige Nachteile mit sich bringen12. Minijobber sind nicht automatisch krankenversichert und müssen sich selbst um ihren Versicherungsschutz kümmern12. Außerdem erwerben sie nur geringe Rentenansprüche und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld13. Wer langfristig auf Minijobs setzt, läuft daher Gefahr, im Alter nur eine sehr kleine Rente zu erhalten und von Altersarmut bedroht zu sein.
Bei der Entscheidung für einen Minijob sollten Arbeitnehmer diese Aspekte sorgfältig abwägen13. Ein Minijob kann zwar ein willkommener Zusatzverdienst sein, aber die Grenzen der Krankenversicherung und der Sozialversicherungspflicht müssen beachtet werden13. Letztendlich kommt es darauf an, ob die Vor- und Nachteile des Minijobs für den individuellen Kontext passen.
Insgesamt bietet ein Minijob eine flexible Möglichkeit, etwas Geld dazuzuverdienen, aber Arbeitnehmer sollten sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein. Eine gründliche Prüfung der persönlichen Situation ist daher empfehlenswert, bevor man sich für diese Beschäftigungsform entscheidet.





