Hast du gewusst, dass Unternehmen und Selbstständige Geschenke an Kunden und Geschäftspartner bis zu 50 Euro pro Person und Jahr steuerlich als Betriebsausgaben absetzen können12? Diese Möglichkeit zur Steuersenkung bietet ein enormes Potenzial, das viele Unternehmer noch nicht ausschöpfen. In diesem Artikel erfährst du, wie du Geschenke von der Steuer absetzen und von den steuerlichen Vorteilen profitieren kannst.
Als Unternehmer oder Selbstständiger musst du zwar strenge Aufzeichnungspflichten erfüllen, aber mit dem richtigen Wissen lassen sich Geschenke an Kunden, Geschäftspartner und sogar Mitarbeiter gewinnbringend von der Steuer absetzen12. Erfahre, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, wie du vorgehen solltest und welche Fallstricke du vermeiden musst, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.
Grundlagen: Geschenke als Betriebsausgaben
Zu den Betriebsausgaben zählen auch Ausgaben für Geschenke, die aus betrieblichen Gründen gewährt werden3. Dazu gehören beispielsweise Präsente für Kunden, Geschäftspartner oder Mitarbeiter. Wichtig sind dabei die Definition dessen, was als Geschenk gilt, sowie die Aufzeichnungspflichten.
Definition: Was zählt als Geschenk?
Als Geschenke gelten sowohl Sach- als auch Geldleistungen, die ohne eine direkte Gegenleistung erbracht werden4. Dabei können die Grenzen zwischen Werbegeschenken und Geschenken fließend sein. Entscheidend ist, dass die Zuwendung aus betrieblichen Gründen erfolgt und nicht der privaten Lebensführung dient.
Aufzeichnungspflichten für Geschenkaufwendungen
Sachzuwendungen wie Werbegeschenke oder Geldgeschenke an Beschäftigte müssen einzeln dokumentiert werden, damit sie steuerlich geltend gemacht werden können3. Für Kundengeschenke ab einem Wert von 10 Euro müssen das Unternehmen Ausgaben, begünstigte Person und Anlass in der Buchhaltung festhalten4.
| Geschenkart | Betrag | Steuerliche Behandlung |
|---|---|---|
| Werbegeschenke | Bis zu 10 Euro | Steuerfrei4 |
| Kundengeschenke | Bis zu 50 Euro | Vollständig als Betriebsausgabe abziehbar3 |
| Geschenke an Mitarbeiter | Bis zu 60 Euro | Steuerfrei für den Empfänger4 |
Mit der Dokumentation der Geschenkaufwendungen können Unternehmer diese als betriebsausgaben geltend machen und so ihre Steuerlast reduzieren4. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist dabei entscheidend, um den Steuerabzug nicht zu gefährden.
geschenke von der steuer absetzen: Die 50-Euro-Grenze
Als Unternehmer oder Selbstständiger kannst du Geschenke bis zu einer Grenze von 50 Euro pro Empfänger und Jahr vollständig als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen5. Dabei ist es wichtig, die genauen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu dokumentieren, da diese für die Berechnung der Absetzbarkeit maßgeblich sind5.
Überschreiten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Geschenks die 50-Euro-Grenze, kann der Betrag dennoch teilweise als Betriebsausgabe geltend gemacht werden – vorausgesetzt, das Geschenk dient nachweislich betrieblichen Zwecken5. So können beispielsweise eine Gastro-Kaffeemaschine im Wert von 3.000 Euro, ein Bildbearbeitungsprogramm für 1.200 Euro oder eine Fachbuchreihe für 800 Euro als Betriebsausgaben abgesetzt werden5.
Um im Falle einer Betriebsprüfung vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich, Fotos der Geschenke zusammen mit den entsprechenden Rechnungen aufzubewahren5. So kannst du dem Finanzamt die betriebliche Veranlassung der Geschenke nachweisen.
Anschaffungs- oder Herstellungskosten beachten
Für die Berechnung der 50-Euro-Grenze sind neben dem Nettopreis auch eventuelle Rabatte, Skonti und sonstige Preisnachlässe zu berücksichtigen6. Nur so lässt sich die korrekte Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten ermitteln6.
Zur Vereinfachung bietet das Gesetz die Möglichkeit, die Einkommensteuer des Beschenkten pauschal mit 30 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu übernehmen6. Dieser Pauschalsteuersatz kann jedoch nur für Geschenke in Anspruch genommen werden, die zusätzlich zur ohnehin erbrachten Leistung oder Gegenleistung gewährt werden6. Der Pauschalierungshöchstbetrag liegt bei 10.000 Euro je Empfänger und Wirtschaftsjahr6.

„Geschenke können ein wertvolles Instrument sein, um Geschäftsbeziehungen zu pflegen und zu vertiefen. Die steuerlichen Regelungen bieten Unternehmen dabei vielfältige Möglichkeiten, ihre Ausgaben effizient zu gestalten.“
Werbungskosten für Angestellte
Als Angestellte kannst du in gewissen Fällen die Kosten für Geschenke als Werbungskosten in deiner Steuererklärung geltend machen7. Voraussetzung dafür ist, dass die Geschenke aus betrieblichen Gründen erfolgen – etwa um Kunden zu akquirieren oder Mitarbeiter für besondere Leistungen zu belohnen7. Geschenke an Kollegen oder für private Anlässe wie Geburtstage sind hingegen nicht absetzbar7.
Auch für Arbeitnehmer gilt die 50-Euro-Grenze pro Geschenk und Empfänger8. Geschenke, die aus beruflichen Gründen erfolgen, können als werbungskosten geltend gemacht werden8. Allerdings geht das Finanzamt oft davon aus, dass hinter Geschenken von Mitarbeitern eher private Beweggründe stehen7.
Voraussetzungen für Werbungskostenabzug
Um Geschenke steuerlich als Werbungskosten absetzen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Geschenkwert darf pro Empfänger und Jahr maximal 50 Euro (bis 2023: 35 Euro) betragen8.
- Der Geschenkzweck muss eindeutig beruflich und nicht privat motiviert sein8.
- Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten müssen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden8.
Erfüllst du diese Kriterien, kannst du Geschenkausgaben als werbungskosten in deiner Steuererklärung geltend machen7. Allerdings ist die Rechtsprechung zu diesem Thema sehr restriktiv, wie ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 1984 zeigt7.

Inhaber eines Shops für Alpaka Produkte können Geschenkausgaben an Kunden, Geschäftspartner und freie Mitarbeiter als Betriebsausgaben vom Gewinn abziehen, bis zu einem Betrag von 35 Euro pro Person pro Jahr7.
Für Arbeitsmittel, die als Geschenke erhalten und beruflich genutzt werden, können unter Umständen bis zu 410 Euro als Werbungskosten abgesetzt werden, ohne Quittungsnachweis. Bei höheren Kosten ist eine Abschreibung erforderlich7.
Geschenke an Arbeitnehmer: Regeln für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber gelten besondere Regeln, wenn du deinen Mitarbeitern Geschenke überreichst. Geld- und Sachgeschenke können vom Unternehmen zwar ohne Begrenzung als Betriebsausgaben abgesetzt werden, werden jedoch beim Empfänger als lohnsteuerpflichtige Einnahmen erfasst9. Eine Ausnahme bilden sogenannte „Aufmerksamkeiten“ mit einem Wert bis zu 60 Euro, die für den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei bleiben10.
Es ist zu beachten, dass bei der Prüfung der 50-Euro-Grenze auch die Pauschalsteuer nach § 37b EStG einzubeziehen ist9. Somit können Geschenke an Mitarbeiter bis zu einem Wert von 50 Euro monatlich steuerfrei sein, während Geldgeschenke vollständig steuerpflichtig sind9.
- Streuwerbeartikel mit Anschaffungskosten bis zu 10 Euro sind von der Pauschalbesteuerung ausgenommen9.
- Bei Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von aktuell 110 Euro, der voraussichtlich ab 2024 auf 150 Euro erhöht wird9.
- Geschenke und Verlosungsgewinne fließen in die Berechnung des Freibetrags ein, können aber mit 25% pauschal besteuert werden, wenn der Freibetrag überschritten wird9.
- Die Verwaltung zeigt sich großzügig bei kleinen Geschenken bis zu 60 Euro, die im Rahmen einer Betriebsveranstaltung überreicht werden9.
Zusammengefasst bietet der Gesetzgeber als Arbeitgeber einige Möglichkeiten, deinen Mitarbeitern Aufmerksamkeiten zu schenken, ohne dass diese vollständig versteuert werden müssen910.
Informieren Sie sich am besten im Vorfeld über die aktuellen Bestimmungen, um einen optimalen Rahmen für Ihre Mitarbeitergeschenke zu schaffen10.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Geschenke unter bestimmten Voraussetzungen durchaus steuerliche Vorteile bieten können. Für Unternehmer, Selbstständige und Arbeitnehmer eröffnen sich Möglichkeiten, die Kosten als Betriebs- oder Werbungskosten geltend zu machen11. Dabei ist es wichtig, die 50-Euro-Grenze pro Empfänger und Jahr einzuhalten, die Anschaffungskosten korrekt zu ermitteln und alles sorgfältig zu dokumentieren12. Mit den richtigen Tipps lassen sich so bares Geld gegenüber dem Finanzamt zurückholen.
Ein Überblick über die wichtigsten Vorteile: Geschenke bis zu 35 Euro pro Person gelten als Betriebsausgaben und sind steuerlich absetzbar11. Zudem können Unternehmen einen Pauschalsteuersatz von 30 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) anwenden, um Beschenkte von der Versteuerung zu entlasten13. Auch Sachleistungen an Mitarbeiter sind unabhängig vom Wert als Betriebsausgaben abzugsfähig13.
Mit den richtigen Regeln lassen sich somit bares Geld sparen und der administrative Aufwand reduzieren. Unternehmen haben ein Wahlrecht, wie sie Geschenke steuerlich absetzen möchten – je nach Empfänger und Betrag13. Wer die Vorschriften beachtet, kann von den Vorteilen profitieren und seine Steuerlast optimieren.





